| Taufe |
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Die Taufe ist das fundamentale Sakrament. Sie ist ein in Freiheit geschlossener Bund zwischen Mensch und Gott. Durch die Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener als Kind Gottes in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen und somit Teil der Glaubensgemeinschaft der Christen: der Kirche Jesu Christi. Das Eintauchen in Wasser – oder auch das Übergießen des Kopfes mit Wasser – versinnbildlicht den Tod, die Reinigung sowie die Wiedergeburt und Erneuerung. 2. Was bedeutet „Taufe“? „Taufen“ (griechisch: „baptizeín“) bedeutet ein- oder untertauchen. Man nennt das Sakrament vor allem Taufe nach dem in seiner Feier wesentlichen Ritus (vgl. „Was ist der Ritus der Taufe“). 3. Was bewirkt die Taufe? Der Täufling wird in den Tod Christi eingetaucht und ersteht mit ihm als eine „neue Schöpfung“ (2 Kor 5, 17). Es wird auch „Bad der Wiedergeburt und der Erneuerung im Heiligen Geist“ (Tit 3, 5) oder „Erleuchtung“ genannt, denn die Getauften werden „Kinder des Lichts“ (Eph 5, 8). Durch die Taufe werden die Erbsünde und alle persönlichen Sünden vergeben. Ein neues Leben in der Gemeinschaft mit Jesus Christus und mit allen, die an ihn glauben, beginnt. Bei der Pfingstpredigt sagt der Hl. Petrus: „Kehrt um, und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung seiner Sünden“ (Apg 2, 37-38). Die Taufe ist Voraussetzung, um weitere Sakramente empfangen zu können. Sie zählt neben Eucharistie und Firmung zu den Einführungssakramenten (Initiatiion). 4. Was ist der wesentliche Ritus der Taufe? -size: 10pt; color: black; font-family: "Arial","sans-serif"; mso-fareast-language: DE;"> Der wesentliche Ritus dieses Sakramentes besteht darin, dass der Täufling in Wasser getaucht oder sein Kopf mit Wasser übergossen und dabei der Name des dreifaltigen Gottes angerufen wird: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." Das Wasser ist Symbol der Reinigung wie Symbol des Lebens. Es bringt die doppelte Frucht der Taufe zum Ausdruck: Reinigung von der Sünde und Geschenk des neuen Lebens. 5. Wer kann die Taufe empfangen? Getauft werden kann jeder, der noch nicht getauft worden ist. Die Taufe ist einmalig, nicht widerrufbar und nicht wiederholbar. 6. Wer spendet die Taufe? Normalerweise wird die Taufe vom Bischof gespendet. Der Bischof kann aber auch einen Priester und in der lateinischen Kirche auch einen Diakon mit der Taufe beauftragen. 7. Welche Bedeutung hat der bei der Taufe erhaltene christliche Name? Vorzugsweise soll es der christliche Name der Name eines Heiligen sein, der dem Getauften ein Vorbild an Heiligkeit bietet und ihm seine Fürbitte bei Gott zusichert. Der gewählte christliche Name ist wichtig, denn Gott kennt jeden bei seinem Namen, das heißt in seiner Einmaligkeit (Joh 10, 3). Bei der Taufe erhält der Christ seinen Namen in der Kirche. 8. Kinds- oder Erwachsenentaufe? Die Kirche sieht die Taufe für Kinder ebenso wie für Erwachsene vor. Erwachsene Taufbewerber nehmen vor der Taufe an einer Glaubensvorbereitung teil (Katechumenat), durch die sich schrittweise zur Taufe geführt und in die Kirche eingegliedert werden. Am Anfang der Kirche steht selbstverständlich die Erwachsenentaufe. Das Neue Testament spricht jedoch mehrfach von der Taufe eines ganzen "Hauses", d. h. ganzer Familien samt ihrem Gesinde (vgl. Apg 16,15.33-34; 18,8; 1 Kor 1,16). Es ist möglich, daß dabei auch Kinder mit eingeschlossen waren. Die ersten ausdrücklichen und klaren Zeugnisse für die Säuglingstaufe finden sich vom 2. Jahrhundert an. 9. Welche Unterlagen werden für die Taufe benötigt? Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Der Taufpate muss folgende Dokumente zur Anmeldung mitbringen:
Die Pfarrsekretariat von St. Ludwig wird Sie während der Bürozeiten gern über die Einzelheiten informieren und mit Ihnen einen Termin für das Taufgespräch mit dem Pfarrer vereinbaren (vgl. Kontaktdaten). 10. Worum geht es im Taufgespräch mit dem Pfarrer? Nach der Anmeldung zur Taufe findet einige Wochen vor dem Tauftermin ein Gespräch dem Pfarrer statt. Am Gespräch nehmen die Eltern (bei Kindertaufen) und - wenn möglich - auch die Paten teil. Das Taufgespräch soll dazu dienen, sich näher kennenzulernen und über die grundsätzliche Bedeutung der christlichen Taufe sowie über organisatorische Fragen zur Gestaltung und zum Ablauf der Taufe sprechen zu können. Dabei werden unter anderen folgende Fragen geklärt:
11. Wie ist der Ablauf der Taufe? vgl. „Feier der Kindertaufe“, Information des Erzbistums München, unter http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF258/EMF025714.asp 12. Kann ein Kind getauft werden, obwohl die Eltern nicht kirchlich verheiratet sind? Einzelne Fragen, die sich aus besonderen familiären oder konfessionellen Situationen ergeben, werden im Taufgespräch mit dem Pfarrer besprochen. 13. Wer kann Taufpate sein? Der Taufpate ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate muss getauft und gefirmt sein und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Die Paten sollen den Täufling auf seinem Weg zum Glauben begleiten. Daher sollte der Pate selbst ein getaufter und gefirmter Christ sein. Für die weitere Wegbegleitung des Täufling ist es sinnvoll, wenn der Pate sich in seinem Leben bereits mit Glaubensfragen auseinandergesetzt hat und seinen Glauben bewußt lebt und zu seinem Glauben steht. Häufig wählen die Eltern hingegen Taufpaten, mit den sie selbst eine enge persönliche Bindung haben, weil sie hoffen, daß dadurch auch ein persönlicher Kontakt zum Täufling erleichtert wird. Auch hoffen die Eltern, daß ein persönlich nahestehender Pate dem Täufling in menschlichen, existentiellen Notsituationen eher zur Seite stehen wird. Persönlich nahestehende Menschen sind hingegen nicht stets auch überzeugte, ihren Glauben lebende katholische Christen. Auch können Freundschaften zuende gehen. Die sich hieraus ergebenden Fragen sollten eingehend mit dem Pfarrer besprochen werden. Denn es ist möglich, mehrere Paten zu wählen. 14. Können auch Christen anderer Konfessionen (z.B. evangelisch) Paten des Täuflings sein? Ja, auch ein nicht-katholischer Christ kann Taufpate sein. Es muß nur einer der Paten katholisch sein. Der nicht-katholische „Pate“ ist dann nicht Taufpate, sondern Taufzeuge. Mehr als zwei Paten sind nach katholischem Kirchenrecht allerdings nicht möglich. Darüber hinaus können weitere künftige Wegbegleiter des Täuflings Taufzeuge werden.
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